Das steckt hinter dem neuen Ehegatten-Notvertretungsrecht!
Es ist beschlossen: Die Gesetzesreform § 1358 BGB soll zukünftig ein Notvertretungsrecht für Ehepartner*innen in medizinischen Akutsituationen ermöglichen. So sollen sich Eheleute gegenseitig vertreten lassen können, wenn der Partner oder die Partnerin seine oder ihre Gesundheitssorge nicht mehr übernehmen kann – beispielsweise aufgrund von Bewusstlosigkeit oder anderer Krankheitszustände.